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Dagens Nyheter, 3. Dezember 2002, 22:23 Uhr
"Uff sollte in Schweden Steuern bezahlen"
Die Uff-Vereinigungen betreiben ein Geschäft, das zunächst keinen ideellen Zweck hat. Deshalb sollten sie nicht von der Steuer befreit sein, meint ein Informant, der bis vor kurzem für Teile von Uffs Ökonomie verantwortlich war.
Die schwedische Uff war die ganzen Jahre hindurch steuerbefreit und hat weder Gewinnsteuer noch Mehrwertsteuer bezahlt. Das wird Vereinigungen erlassen, die für einen ideellen Zweck registriert sind.
DN-s Informant, der direkten Einblick in die Tätigkeit hatte, meint jedoch, daß die Kleidersammlung eine Kulisse war und daß Mittel auf verschiedene Weise - durch Scheinfakturen, Beratungshonorare, Löhne, hohe Verwaltungskosten und hochgeschraubte Preisniveaus - an die Organisationen der Lehrergruppe überwiesen werden. Der wirtschaftliche Aderlaß von Uff bewirkte, daß die Sammlung im wirtschaftlichen Ruin landete, meint der Uff-Informant.
- Man könnte leicht einen Überschuß von 50 Millionen für Unterstützung herausholen - und dennoch Steuer bezahlen, sagt er.
Die Steuerbehörde hat außer der "Schreibtischkontrolle", die erfolgt, wenn eine Vereinigung gegründet wird, keine Überprüfung von Uff durchgeführt.
Seit 1998 kann die Behörde unter bestimmten Umständen Steuern rückwirkend für fünf Jahre nachfordern, wenn eine Organisation mit falscher Begründung steuerbefreit war. Außerdem können die Vorstandsmitglieder persönlich haftbar gemacht werden, wenn die Vereinigung die Steuern nicht bezahlen kann.
- Dafür, daß eine Vereinigung steuerbefreit sein soll, müssen 80 Prozent des Überschusses für den ideellen Zweck verwendet werden. Daß das Geld hauptsächlich für höhere Gehälter benützt wird, ist ein Umstand, der dazu führen kann, daß die Steuerbefreiung fällt, sagt Per Johansson, Regierungsbezirksspezialist in der Steuerverwaltung.
Die Frage der Gehälter ist für Uff entscheidend, das dies die Methode ist, einen großen Teil des Geldes an die Lehrergruppe zum überweisen.
Die Unterstützungsmittel werden nämlich hauptsächlich dazu verwendet, jene zu bezahlen, die das Projekt betreiben. Nur Lehrergruppenmitglieder dürfen Projektleiter sein. Alle Lehrergruppenmitglieder unterschreiben einen Vertrag, durch den sie ihren Gehalt an die Leitung der Lehrergruppe abtreten und Taschengeld zurückbekommen. Auf diese Weise geht der größte Teil der Unterstützungsgelder geradewegs zur Lehrergruppe zurück. In einigen Ländern sind Untersuchungen gegen Uff-Vereinigungen im Gange, u.a. wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung, siehe die obige Graphik..
Die dänische Uff wurde in Voruntersuchungen gegen den Leiter der Lehrergruppe Amdi Petersen und einige seiner Mithelfer einbezogen. Sie sind wegen groben Steuerbetruges in Verbindung mit Auszahlungen aus einem steuerbefreiten Wohltätigkeitsfonds angeklagt.
Die Polizei verdächtigt auch die dänische Uff des Mißbrauchs ihrer Steuerbefreiung.
Juan Flores und Nuri Kino