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Im Sprudelbad mißbraucht

Smiths-Freund vergriff sich an Sektenmitglied (12)

SKIEN (VG) Der zwölfjährige Bub wurde im Sprudelbad im Badepark in Langesund von einem 33-Jährigen mißbraucht, der sich an drei Geschwisterscharen in der Sekte Die Christliche Gemeinde (Smiths Freunde) vergriff.

Von JON INGE HANSEN

Der 33-Jährige war im Sprudelbad mit seinem ein Jahr alten Sohn beisammen, als er einen von sechs groben Übergriffen gegen den jungen Burschen verübte.

Der Mann, der selbst bei den Smiths Freunden ist, wurde wegen Mißbrauchs von sieben Kindern in drei Geschwisterscharen zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Durch die Gemeinde wurde der Mann mit den drei kinderreichen Familien bekannt und die Eltern und die Kinder, die er dem Urteil zufolge grob mißbrauchte, faßten Zutrauen zu ihm.

Das eine Elternpaar hatte den 33-Jährigen gekannt, seitdem er ein Baby war. Nun wurde er dafür verurteilt, daß er drei ihrer eigenen Söhne mißbraucht hatte.

Zusätzlich wurde er für den Mißbrauch an zwei Brüdern und an einem Bruder und einer Schwester in zwei anderen Familien verurteilt, die alle der Gemeinde angehören.

Auf das Gröbste

Die gröbsten Übergriffe erfolgten gegen den Buben, der im Sprudelbad mißbraucht wurde. Das soll begonnen haben, als dieser zehn Jahre alt war, und der 33-Jährige wurde für sechs Fälle von unzüchtigem Umgang mit dem Buben verurteilt.

Die Übergriffe erfolgten in einer Zeit, in welcher der Verurteilte gleichzeitig heiratete und drei eigene Kinder bekam. Die Übergriffe erfolgten bei ihm daheim, im Badepark und auf zwei Hütten.

Die Frau des 33-Jährigen soll anwesend gewesen sein, während er den jüngsten Buben mißbrauchte. Zweimal soll der Bub bei einer Hüttentour mißbraucht worden sein, während sein Vater schlief oder im Wald arbeitete.

Der Psychologe Thore Langfeldt behauptete vor Gericht, der 33-Jährige sei nicht pädophil, sondern leide unter einer psychosozialen Fehlentwicklung.

Der 33-Jährige war in einer sehr religiösen Familie aufgewachsen, in der Sex tabu war, und die Mutter hielt den Sohn vom Sexualunterricht in der Schule fern.

Der verurteilte 33-Jährige hatte selbst nie eine Funktion in der Christlichen Gemeinde gehabt. Als der Mißbrauch bekannt wurde, erhielt er von der Gemeinde ein Ultimatum: Melde dich selbst bei der Polizei oder du wirst angezeigt.

Beides erfolgte etwa gleichzeitig, und der 33-Jährige hat im Großen und Ganzen den Mißbrauch gestanden, dessentwegen er angezeigt wurde. Nach der Enthüllung wurde er von den Aktivitäten der Gemeinde ausgeschlossen.

Der 33-Jährige wurde dazu verurteilt, den Kindern insgesamt 295.000 Kronen Entschädigung zu bezahlen.

(VG 05.05.04 07:03 Uhr)

Kommentar: "Psychosoziale Fehlentwicklung" ist hier wohl der springende Punkt. F. Griess