Handeln\Glaube

rechtgläubig

häretisch

nichtreligiös

betrifft

Achtung der Menschenrechte

 

Eigene Religion im allgemeinen

Andere Religionen

nichtreligiöse

Gruppen

 

 

Verletzung der Menschenrechte

sektiererische Gruppen innerhalb der eigenen Religion

 

religiöse

Sekten

 

nichtreligöse

Sekten

Psychologie, Psychiatrie, Soziologie,

Rechtswissenschaft,

Ökonomie, Politik, Elterninitiativen

betrifft

 

Theologie

 

 

 

Rechtgläubig ist nach traditioneller Ansicht, wer das eigene Glaubensbekenntnis bejaht.

Das Dialog Center International (Dänemark) hat einen anderen Begriff von Rechtgläubigkeit:

Rechtgläubig ist nur, wer auch das Rechte tut.