Projektleiterin Turid Berger:

GO-ONs Start und Ziel - und Erfahrungen unterwegs

Kurz erzählt und oberflächlich gesagt handelt es sich um eine Anzahl Kinder und Jugendliche, denen ihre Kindheit genommen wurde und die zum Zeitpunkt, als sie die Glaubensgemeinschaft verließen, keine Schule besucht hatten. Und für einige von ihnen ist auch die Rede davon, daß sie lernen müssen, Eltern zu sein, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder dasselbe Aufwachsen wie sie selbst durchmachen. Das sind harte Fakten, vor denen im Namen der Religionsfreiheit die Gesellschaft sich entscheiden könnte, die Augen zu verschließen. Aber dann hätte man sich auch dafür entschieden, die Interessen der Kinder zu vernachlässigen, sagte Projektleiterin Turid Berger einleitend bei der Konferenz.

Das Projekt Go-On wurde von einer Gruppe junger Menschen ins Leben gerufen, die aus «The Family» [ehem. "Kinder Gottes", Anm.d.Übers.] ausgetreten waren. Gemeinsam mit Dag Hareide erreichten sie beim damaligen Staatsrat im Kirchen-, Bildungs- und Forschungsministerium KUF - Jon Lilletun -, daß Geld für ein zweijähriges Pilotprojekt bewilligt wurde. Redd Barna wurde gebeten, für das Projekt verantwortlich zu sein, und wir in Østkantens Kontorfelleskap - Randi Enes, Ellen Kartnes und ich selbst - wurden gefragt, ob wir die Verantwortung auf uns nehmen könnten, ein Projektansuchen zu formulieren und die praktische Durchführung des Projekts zu übernehmen.

Der Grund, warum Redd Barna uns bat, ist der, daß wir umfassende Kompetenz u.a. auf dem Gebiet der Kindebetreuung und der Kinderrechte haben.

Rechtsprojekt mit dreifachem Ziel

In Zusammenarbeit mit Zweien der jungen Initiatoren arbeiteten wir im Frühherbst 1999 den Projektplan aus und das Projekt begann offiziell im März 2000. Wir hatten damals seit Herbst 1999 mit einigen der Initiatoren Kontakt gehabt.

Das Projekt ist ein Rechtsprojekt, das seinen Ausgangspunkt bei den Rechten der Kinder und Jugendlichen nimmt, so wie diese im norwegischen Recht und in der Kinderkonvention der Vereinten Nationen formuliert sind.

Ferner muß darauf hingewiesen werden, daß dies ein Pilotprojekt auf einem Gebiet ist, wo es keine Forschung und keine systematischen Untersuchungen gibt.

Das Ziel des Projektes ist dreifach:

· Das Hauptziel des Projektes ist, eine Instanz zu errichten, die Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die aus einer isolierten Glaubensgemeinschaft ausgebrochen sind, praktische Hilfe bieten kann.

· Das Projekt soll verläßlich Kenntnisse über den Problembereich gewinnen und weitervermitteln.

· Auf dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Arbeit mit dem Einzelnen und aus anderen Kenntnissen soll das Projekt beurteilen, welcher Bedarf an Schulung und Bildung dafür besteht, daß Schulen und der normale Hilfsapparat den Bedarf und die Rechte dieser jungen Menschen wahrnehmen können.

Die Projektmitarbeiter hatten regelmäßigen Kontakt mit 13 jungen Menschen - vier Männern und neun Frauen -, ihren Partnern, ehemaligen Partnern und ihren Kindern im Alter von null bis sieben Jahren. Als das Projekt begann, waren diese 13 junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahre alt.

Die Kontakthäufigkeit für den Einzelnen variierte stark, von rund 90 bis etwa 10 Anfragen und Gespräche. Es gab kurze und lange Gespräche. Einige dauerten stundenlang, in einzelnen Fällen war eine Fortsetzung über mehrere Tage hinweg nötig. Zu den Gesprächen kamen Thementreffen und gemeinsame Aktivitäten.

Wir hatten außerdem eher sporadischen persönlichen Kontakt mit 20 Personen in verschiedenen Altersstufen - drei von ihnen waren minderjährig, einige zwischen 30 und 35.

Zusätzlich hatten wir Kontakte über Mail, Brief und Telefon mit etwa 60 Personen.

An den letzten Tagen - nachdem diese Konferenz durch die Zeitungen öffentlich bekannt gemacht worden war - hat eine Anzahl Personen mit uns Kontakt aufgenommen, um zu berichten, daß das, was in den Zeitungen stand, wahr sei. Sie hatten selbst dasselbe erlebt, aber sie hatten nie gewagt, es irgend jemandem zu erzählen. Außerdem sagten einige, sie meinten, niemand anderer hätte erlebt, was sie selbst erlebt hatten. Einige wagten nicht, ihren Namen zu sagen, einige berichteten, daß sie sich von der Glaubensgemeinschaft, die sie verlassen hatten, verfolgt fühlten.

Wir hatten auch viele Kontakte mit verschiedenen fachlichen Stellen und einer Reihe von Hilfsinstanzen. Außerdem mit einigen Schulen und Schulbüros.

Gottes Gesetz lenkt

Dies ist unser Hintergrund. Das ist der Hintergrund dafür, daß ich jetzt etwas darüber sagen möchte, welche Rechte unserer Meinung nach verletzt werden - und was wir darüber denken.

Zuerst eine kleine Geschichte aus längst vergangenen Tagen, da ich als neuausgebildete Juristin Lehrerin an der Sozialhochschule des Diakonenheimes war und unter anderem das Kinderrecht unterrichtete. Einige Studenten waren mehr mit einer Diskussion beschäftigt, die sich um die verzögerte Herausgabe der Bibel auf Neunorwegisch drehte, als mit dem Studium des Kinderrechts und Eherechts. Und einige Male sagten sie zu mir: - Du mußt wissen, Turid, es gibt ein Gesetz, daß höher steht als die norwegischen Gesetze, und das ist das Gesetz Gottes. Einige sagten das im Ernst, andere sagten es im Scherz.

Jetzt, viele Jahre später, muß ich sagen, daß diese Studenten offenbar mehr Recht hatten, als ich damals glaubte. Gerade das sehen wir in den Kontakten, die wir mit jungen und älteren Aussteigern, Ausgestoßenen, Fachleuten und anderen hatten. Gottes Gesetz lenkt. Das Problem ist, daß Gottes Gesetz von Glaubengemeinschaft zu Glaubensgemeinschaft so stark variiert.

Aber erst zum Recht So wie ich es sehe, benützen viele Gruppen die Religionsfreiheit, um ihre eigene Behandlung jener Kinder und Jugendliche zu legitimieren, die nicht "dem rechten Weg" folgen.

Nach norwegischem Recht und internationalen Konventionen haben Eltern die Verantwortung, ihren Kindern Fürsorge und Aufzucht von des Kindes eigenen Interessen und Bedürfnissen aus zu gewähren. Die Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder zu einer Ausbildung nach des Kindes Fähigkeiten und Anlagen anzuregen. Und es ist verboten und strafbar, ein Kind physischen oder psychologischen Übergriffen auszusetzen.

Die Autorität und Verantwortung der Eltern werden unter anderem durch das eigene Selbst- und Mitbestimmungsrecht des Kindes und durch andere Rechte begrenzt, die das Kind nach norwegischer Gesetzgebung und nach der Kinderkonvention der Vereinten Nationen hat.

Das Verhältnis zwischen dem, was die Eltern bestimmen können und was vom Staat bestimmt wird, wurde bezüglich einiger christlicher Privatschulen auf die Spitze getrieben.

Mit Bezug auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Konvention der Vereinten Nationen über zivile und politische Rechte und die Konvention der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und politische Rechte meinen einige - Eltern, Lehrer, Schulleiter und Politiker - , daß die Eltern fast unbegrenzte Autorität über die religiöse und moralische Erziehung des Kindes haben.

Die Konventionen selbst setzen jedoch Grenzen für das Bestimmungsrecht der Eltern. Die Entfaltungsfreiheit der Eltern hört dort auf, wo die Freiheit und die Rechte anderer verletzt werden.

Bruch der Kinderkonvention der Vereinten Nationen

Die Kinderkonvention der Vereinten Nationen ist eine Menschenrechtskonvention auf gleicher Linie wie die Konventionen, die ich bereits erwähnt habe.

Nun etwas darüber, welche Artikel der Kinderkonvention von den Erfahrungen aus, die wir im Projekt machten, verletzt wurden:

ARTIKEL 12: Das Recht, seine Meinung auszudrücken, und daß dieser Meinung Gewicht beigemessen wird, scheint in vielen Fällen, von denen wir Kenntnis haben, nicht in besonderem Maße vorhanden zu sein. Viele berichten, daß sie keinen eigenen Willen haben sollten. Sie sollten demütig und selbstauslöschend sein. Einige sagten: - Man muß sich von seinem eigentlichen Ich lossagen

ARTIKEL 13: Das Recht zur Äußerungs- und Informationsfreiheit - das Recht, Information und Ideen zu suchen, entgegenzunehmen und zu verbreiten - scheint ebenfalls völlig gefehlt zu haben. Viele berichten, daß es strenge Regeln dafür gab, woran sie, wenn überhaupt, außerhalb der Glaubensgemeinschaft teilnehmen durften. Einige berichten über Verbote, etwas anders zu lesen als das, was von der Leitung der Glaubensgemeinschaft kommt. Einige berichten, wie sie heimlich in die Bibliothek gingen und Bücher entlehnten. Und daß sie Repressalien befürchteten, wenn sie "auf frischer Tat" ertappt würden.

Artikel 14: Das Recht auf Gedanken, Gewissens- und Religionsfreiheit ist das Recht, das unter jenen, mit denen wir Kontakt haben, am öftesten verletzt wurde. Gedankenfreiheit heißt, denken zu dürfen, was du willst, zu phantasieren, zu dichten, zu kritisieren und zu loben, ohne daß die Erwachsenen das Recht haben, die Gedanken der Kinder zu zensieren oder zu überprüfen. Dieses Recht war den meisten, mit denen wir Kontakt hatten, während ihres ganzen Aufwachsens genommen worden Das Aufwachsen war dadurch gekennzeichnet, daß man bestimmte, was sie denken sollten, was sie sagen sollten, was sie meinen sollten, was sie essen, trinken und wie sie sich kleiden sollten, wie die Frisur sein sollte, mit wem sie reden durften und mit wem nicht, usw. usw. Außerdem, welche "Übungen" sie machen sollten, wenn sich ein verbotener Gedanke aufdrängte. Die Gewissensfreiheit ist so zu verstehen, daß ein Kind das Recht hat, seinem eigenen Gewissen zu folgen, z.B. bezüglich dessen, was richtig und was falsch ist. Und daß das Kind das Recht hat, nach seinen Gedanken und nach seinem Gewissen zu handeln. Einige berichten, wie sie gelernt hatten, Leuten außerhalb der Glaubensgemeinschaft Unwahrheiten zu erzählen. Einige berichten, wie sie "Kontrollore" der großen Gesellschaft täuschten, z.B. bezüglich Schulkontrolle und Heimunterricht.

Einige berichten, wie sie dazu erzogen wurden, auch auf andere Fragen von Leuten außerhalb der Glaubensgemeinschaft zu antworten. Alles mit der Begründung durch die Bibel und unterstützt von Zitaten aus der Bibel - oder richtiger: der Auslegung der Bibel durch die Glaubensgemeinschaft. Die Religionsfreiheit ist das Recht, eine andere Religion als die der Eltern zu wählen oder zu entscheiden, nicht gläubig zu sein. Es war für uns unklar, ob jene, mit denen wir Kontakt hatten, sich überhaupt klar darüber waren, daß es so etwas wie Religionsfreiheit gibt. Um Religionsfreiheit praktizieren zu können, müssen die Kinder so belehrt und so erzogen werden, daß sie eine wirkliche Entscheidung treffen können, wenn sie in das Alter kommen, in dem sie das Recht haben, selbst zu entscheiden, d.h. mit 15.

ARTIKEL 16: Das Recht auf ein Privatleben gilt auch den Eltern gegenüber. Das beinhaltet, daß die Eltern das Kind als ein selbständiges Individuum akzeptieren sollten, mit dem sie nicht machen können, was sie wollen, u.a. nicht seine Briefe, Tagebücher oder Ähnliches lesen. Für viele von jenen, mit denen wir Kontakt hatten, hat es überhaupt kein Privatleben gegeben. Sie hatten wenig Möglichkeiten, sich zurückzuziehen und für sich selbst zu sein.

ARTIKEL 19: Das Recht, gegen physische und psychische Übergriffe beschützt zu werden, ist eines der Rechte, von dem viele berichten. Sie sollen geschlagen, längere Zeit eingesperrt, vor Teilen oder der ganzen Glaubensgemeinschaft gedemütigt worden sein. Sie haben Sprechverbot von verschiedener Dauer erhalten. Einige waren längere Zeit von ihren Eltern getrennt, auch aus disziplinären Gründen.

ARTIKEL 24: Einige von jenen, mit denen wir in Kontakt waren, können sich nicht erinnern, jemals bei einer ärztlichen Untersuchung gewesen zu sein. Einige berichten, die Ansicht bezüglich Ärzte und Medizin in der Glaubensgemeinschaft sei die gewesen, daß es dem Willen Gottes widerspräche, Medizin einzunehmen. Mit psychischen Leiden war es noch schlimmer. Mann solle sie durch Gebet heilen und von der Krankheit befreien. Die meisten kennen wohl das Verbot der Bluttransfusion der Zeugen Jehovas, und viele Gläubige haben Angehörige wegen dieser Auslegung verloren.

ARTIKEL 28: Einige von jenen, mit denen wir in Kontakt waren, hatten keine Ausbildung erhalten. Sie wurden von den öffentlichen Schulen ferngehalten und bekamen Heimunterricht, wo die Ansichten der Glaubensgemeinschaft jede Lehre färbten. Der Heimunterricht folgte auch nicht den Anforderungen, die an diese Art von Unterricht gestellt wurden. In den Heimen waren mehr Kinder als angegeben, und die Überzähligen wurden versteckt, wenn die Kontrolle kam. Außerdem wurden die Kinder belehrt, die Fragen der Aufsicht "richtig", aber nicht notwendigerweise wahr zu beantworten.

Artikel 29: Im Schulgesetz und der Kinderkonvention werden Minimalbedingungen für eine Grundausbildung hier im Lande aufgestellt. U.a. soll die Grundausbildung die Persönlichkeit und die Talente der Kinder entwickeln und ihnen gute Allgemeinbildung vermitteln, so daß sie daheim und in der Gesellschaft tüchtige und selbständige Menschen werden können. Einige von jenen, mit denen wir in Kontakt waren und die in private christliche Schulen gegangen sind, berichten, daß die Religion der Glaubensgemeinschaft allen Unterricht durchsäuert und daß die Schule im übrigen eine Verlängerung dessen ist, was in der Glaubensgemeinschaft geschieht. Sie berichten auch, daß sie selbstverständlich nichts Negatives über die Schule zu sagen wagten oder sagen wollten, wenn sie von Außenstehenden gefragt wurden. Die Außenstehenden waren die Wahrheit nicht wert. Einige sagen auch, daß sie sich darauf freuten, mit der weiterbildenden Schule beginnen zu dürfen, denn da kamen sie an eine normale Schule. Dies war der einzige Kontakt, den sie mit der Außenwelt hatten. Einige von jenen, die an einer öffentlichen Schule waren, berichten über Mobbing und Isolation in der Schule, weil sie sich anders kleideten und nicht an allen Aktivitäten der anderen Kinder teilnehmen durften. Einige fühlten sich außerhalb, weil ihre Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft an der Schule ein «Nicht-Thema» war.

ARTIKEL 31: Vom Recht auf Ruhe, Freizeit und Teilnahme an Spielen erlebten viele von jenen, mit denen wir in Kontakt waren, sehr wenig. Viele wurden von ganz klein auf zur Arbeit angehalten, entweder zur Hausarbeit, zu einem Handwerk oder damit, von Tür zu Tür zu gehen und die Zeitungen, Bücher oder Kassetten der Glaubensgemeinschaft zu verkaufen oder auf der Straße, bei Institutionen oder an anderen Orten zu singen

Die Kindheit wurde ihnen genommen - aber was dann?

Kurz erzählt und oberflächlich gesagt handelt es sich um eine Anzahl Kinder und Jugendliche, denen ihre Kindheit genommen wurde und die zum Zeitpunkt, als sie die Glaubensgemeinschaft verließen, keine Schule besucht hatten. Und für einige von ihnen ist auch die Rede davon, daß sie lernen müssen, Eltern zu sein, weil sie nicht wollen, daß ihre Kinder dasselbe Aufwachsen wie sie selbst durchmachen.

Das sind harte Fakten, vor denen im Namen der Religionsfreiheit die Gesellschaft sich entscheiden könnte, die Augen zu verschließen. Aber dann hätte man sich auch dafür entschieden, die Interessen der Kinder zu vernachlässigen.

Es sollte nun an der Zeit sein, mehr darüber herauszufinden, wie es Kindern und Jugendlichen in Glaubensgemeinschaften geht, wie einzelne christliche Privatschulen ihre Tätigkeit eigentlich gestalten und wie die Kontrolle des Heimunterrichts durchgeführt wird.

Die Frage lautet also: Was wünschen wir für Kinder und Jugendliche, die in isolierten Glaubensgemeinschaften aufwachsen?

Auf diesem Gebiet ist es wirklich nötig, sich gut und lang in die Geschichten von Einzelpersonen zu vertiefen. Diese enthalten alle Ingredienzien und übersteigen bei Weitem alles, was man in Seifenserien im Fernsehen sehen kann. Man kann sich selbst dafür entscheiden, das Augenmerk auf all die schrecklichen Dinge zu richten, die der oder die Einzelne erlebt hat, an ihrer Stelle Rache und Vergeltung wünschen usw.

Aber sie selbst wollen sich nicht als Opfer darstellen. Es ist ihnen ja gelungen, sich zu behaupten. Einige sagen, sie möchten, daß andere in ihrer Situation wissen sollen, daß es möglich ist, sich außerhalb der Glaubensgemeinschaft, in der man aufgewachsen ist, zu behaupten, daß es aber Zeit kostet, seine neue Rolle zu finden, die Zusammenhänge zu verstehen und zu wissen, wie sich das Leben außerhalb gestaltet. Sie wünschen Hilfe und Verständnis, wenn sie sich der komplizierten Gesellschaft anpassen sollen, welche der Wohlfahrtsstaat Norwegen ist. Und fast alle, mit denen wir Kontakt haben, möchten ihren Eltern keine Vorwürfe machen. Sie möchten ganz im Gegenteil mit ihnen Kontakt haben. Und viele wünschen sehr, daß die Eltern es akzeptieren sollen, daß sie sich anders als sie entschieden haben.

Ich möchte die Gelegenheit benützen, euch allen zu danken, die ihr heute hier seid und die ihr dem Projekt nützliche Informationen und Hilfe gegeben habt. Besonders will ich der Gruppe von «The Family» danken, mit der wir regelmäßigen Kontakt hatten.

Ohne euch wäre das Wissen über die Situation von Kindern und Jugendlichen in isolierten Gesellschaften weiterhin ein stummes und tabuisiertes Gebiet.