ANERKENNUNG UNSERER BEWEGUNG 2004. Die END wurde 2004 vom Päpstlichen Rat für die Laien als private internationale Vereinigung von Gläubigen ausgestattet mit Rechtspersönlichkeit gemäß cc. 298-311 und 321-329 des CIC anerkannt. Diesmal ist es eine endgültige Genehmigung der Statuten der END:
"In Anbetracht der apostolischen Ausstrahlung der Bewegung und der Vertiefung der Bildung der Mitglieder der END und des Bemühens um den Dienst in der Familie und der Gesellschaft im Laufe der letzten Jahre hilft die Bewegung den Ehepaaren, ihr Leben christlich zu leben und in ihrem täglichen Leben den Plan Gottes zu verwirklichen."
Der Dienst in der Familie und unser Bemühen um religiöse Weterbildung sind uns ein Anliegen, und auf diesem Gebiet sind wir unbestritten sehr aktiv. Bezüglich Dienst an der Gesellschaft müsste jeder Einzelne von uns sein Engagement verstärken. Wir sollten unsere Haltungen und Werte, gestützt auf das Evangelium und unseren Glauben in allen unseren Lebensbereichen zum Ausdruck bringen.
Als PRIVATER VEREIN unterliegen wir als END der Aufsichtspflicht des Apostolischen Stuhls. Es besteht Kontrollrecht der Diözese (Satzungsautorität). Die Satzungsautorität kann Maßnahmen anraten, aber nicht erzwingen. Dagegen kann sie Aktivitäten verbieten. Der Diözesanbischof hat Aufsichtsrecht. In der Erzdiözese Wien hat man nun eine Übersicht der Aufbruchsbewegungen erstellt, mit dem Ziel, das Miteinander im Laienapostolat bewusster in den Blick zu bekommen. Der Grundgedanke des Kardinals ist eine bessere Zusammenarbeit der Laienbewegungen unter Wahrung der spezifischen Charismen.