Tønsbergs Blad, 5. Juli 1997

Smiths Freunde müssen das testamentarische Geschenk teilen

TØNSBERG. Die Christliche Gemeinde, Smiths Freunde, müssen nach zwei Gerichtsverfahren sich darein finden, ein testamentarisches Geschenk einer Frau aus Tønsberg mit deren Verwandten zu teilen. Die Frau vermachte im Jahre 1986 große Teile ihres Besitzes der Gemeinde. Später gab sie einen bedeutenden Betrag aus ihrem Vermögen ihren nahen Verwandten, was der Sachwalter der Frau für eine in Sinnesverwirrung begangene Handlung hielt.

Jon Cato Landsverk

Das Schwurgericht Agder stellte fest, daß das Geldgeschenk-, das eine 86-jährige Frau aus Tønsberg ihren nahen Verwandten gab, nicht durch ihre geistige Krankheit motiviert war. Damit hat das Gericht das Urteil des Landgerichtes Holmestrand aus dem Jahre 1996 bestätigt und bestimmt, daß der Neffe der Frau und seine Mutter 400.000 Kronen behalten dürfen, die sie ihnen im Jahre 1995 schenkt hatte. Der Rest des Vermögens der Frau fällt den Smiths Freuden zu, denen sie eine Reihe von Jahren angehört hatte.

Die Geschichte stammt aus den Jahren 1976 und 1986, als die Frau ein Testament verfaßte, das den Smiths Freunden wesentliche Teile ihres Vermögens zusprach. Zu diesem Zeitpunkt konnte niemand voraussehen, daß der Verkauf einer Wohnung diesen Betrag auf über 800.000 Kronen erhöhen würde. Die Frau wurde mit den Jahren durch senile Demenz mental geschwächt.

Mental geschwächt

Es wurde für sie ein Sachwalter bestimmt. Der Sachwalter war viele Jahre lang bei den Smiths Freunden aktiv gewesen und wurde vor den Verhandlungen im Landgericht als befangen erklärt, um im Namen der Frau Klage erheben zu können. Der Oberarzt Erling Sallvedt vom Zentralkrankenhaus Vestfold wurde statt dessen als Ersatzsachwalter bestimmt. Der Sachwalter meinte, die Frau sei 1995 mental so geschwächt gewesen, daß sie die

Reichweite ihrer Handlungen nicht überblicken könne. Man meint, daß die Senilität die Ursache sei, warum sie nach aktivem Druck durch den Neffen die Hälfte ihres Vermögens hergab.

Starke Bande

Die Frau war gefühlsmäßig stark an das Heim ihrer Kindheit gebunden, wo die Schwester und der Neffe wohnen. Es gab auch starke Bande zwischen ihr und ihren Verwandten. Das Geschenk, das sie ihnen gab, sollte zu wesentlichen Reparaturen in dieser Wohnung dienen. Die Familie bestreitet, daß die Demenz der Frau motivierend auf die Geschenkdisposition gewirkt haben soll. Es wurde auch von Zeugen bei Gericht behauptet, daß das Verhältnis der Frau zur Gemeinde sich nach und nach etwas abgekühlt habe. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß die Frau trotz seniler Demenz den konsequenten Willen gezeigt habe, ihren Verwandten durch die Renovierung der Wohnung zu helfen. Sie war andererseits nicht darüber besorgt gewesen, daß der Beitrag für die Smiths Freunde durch das Geschenk reduziert worden sei. Die Verwandten erhielten vom Schwurgericht volle Unterstützung, welches betonte, daß die Frau in ihrem Testament keine spezielle Summe genannt habe, welche die Smiths Freunde erhalten sollten.

Kommentar: Die Smiths Freunde beriefen nochmals, aber die dritte Instanz bestätigte ebenfallls das Urteil der beiden vohergehenden Instanzen, sodaß ein großer Teil des Geldes, der ohnehin den Smiths Freunden zugefallen wäre, für Anwalts- und Gerichtskosten aufgewendet wurde.

Friedrich Griess