Toralv Berge, 5. September 2007
Erleben Kinder in geschlossenen Glaubensgemeinschaften, dass sie Gewissenfreiheit haben? Das Gewissen hängt eng mit dem Bewusstsein zusammen, das heißt mit dem Fühlen unseres „Ichs“. Wenn Kinder indoktriniert werden, dass sie schlechte Menschen sind und nur durch einfältigen Glauben an eine bestimmte Lehre und durch Teilnahme an diversen Ritualen gute Menschen werden können, dann wird bei den Kindern ein schlechtes Gewissen erzeugt. Und damit wird das Recht der Kinder auf Gewissensfreiheit verletzt.
Ich zitiere Artikel 14 der Konvention der Vereinten Nationen über die Kinderrechte:
1. Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
2. Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
3. Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
Das Recht der Eltern, ihrem Glauben Ausdruck zu geben, kann nur begrenzt werden, wenn dies für den Schutz z.B. der Gesundheit des Kindes nötig ist. Mit Hilfe einer fundamentalistischen Ideologie beim Kind ein schlechtes Gewissen zu erzeugen kann für das Kind gesundheitsschädlich sein. Das Kind kann mit der Furcht aufwachsen, in die Hölle zu kommen, wenn es nicht die Forderungen erfüllt, die der Weltanschauung der Eltern entsprechen.
Kinder sind sehr leicht beeinflussbar. Darüber sind sich die meisten Sekten und Glaubensgemeinschaften klar und konzentrieren sich daher stark auf die „Kinder- und Jugendarbeit”. Die Vereinten Nationen erklärten bereits 1959, dass „das Kind wegen seiner mangelnden körperlichen und geistigen Reife besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes vor und nach der Geburt, bedarf“. Aber Sekten wie zum Beispiel den Smiths Freunden steht es heute frei, Kindern eine Weltanschauung mit gesellschaftsfeindlichem Charakter zu indoktrinieren, ohne dass dagegen etwas geschieht. Auch das „Sündigmachen“ von natürlichen Gedanken wie das Begehren eines möglichen Lebenspartners erzeugt enorme gefühlsmäßige Konflikte, die das Recht des Kindes auf Gewissensfreiheit verletzen. Und Kinder in diesem Zusammenhang sind Personen unter 18 Jahren
Deshalb meine ich, dass Kinder in Glaubensbewegungen nicht im Mittelpunkt stehen sollten. Kinder können zu Kindersoldaten erzogen werden, das hat die Geschichte gezeigt. Es ist daher keine Kunst, Kinder auf jede beliebige Weise zu beeinflussen. Aber das widerspricht dem Recht des Kindes auf Gedanken- und Glaubensfreiheit. Deshalb sollten sich geschlossene Gemeinden eher darauf konzentrieren, ihre Botschaft Erwachsenen zu verkünden, die natürlich kritischer und abwägender sind, aber die Wahrheit hält immer Kritik aus.